Wohnberechtigungsschein (B-Schein)

Wohnberechtigungsschein

 

Sechs der insgesamt acht Wohnungen sind mit öffentlichen Mitteln des Landes Niedersachsen gefördert. Zum Bezug dieser ist ein Wohnberechtigungsschein erforderlich.

 

Um einen Wohnberechtigungsschein zu bekommen, müssen folgende Kriterien erfüllt werden:

 

-       angemessene Haushaltsgröße

 

-       Einhaltung der Einkommensgrenzen

 

 

 

Wohnung

Größe

Förderung

Haushaltsgröße

(bevorzugte Zielgruppe)

Einkommens-grenzen netto jährlich

Einkommens-grenzen netto monatlich

1

2 Zimmer

 

54,97 m²

Niedriges Einkommen

min. eine Person

17.000,00 €

1.416,67 €

2

3 Zimmer

 

67,26 m²

Niedriges Einkommen

drei Personen

oder Alleinerziehende mit einem Kind

29.000 €

 

26.000 €

2.416,67 €

 

2.166,67 €

3

2 Zimmer

 

54,97 m²

Niedriges Einkommen

min. eine Person

 

 

17.000,00 €

1.416,67 €

 

4

3 Zimmer

 

67,26 m²

Niedriges Einkommen

drei Personen

oder Alleinerziehende mit einem Kind

29.000 €

 

26.000 €

2.416,67 €

 

2.166,67 €

7

2 Zimmer

 

57,16 m²

 

Niedriges Einkommen

zwei Personen

 

oder eine Person mit Einschränkung (Pflegestufe, Behinderung)

23.000 €

 

17.000 €

1.916,67 €

 

1.416,67 €

8

3 Zimmer

 

88,32 m²

Niedriges Einkommen

Vier Personen

oder Alleinerziehende mit zwei Kindern

29.000 €

 

26.000 €

2.416,67 €

 

2.166,67 €

 

 

 

Der Antrag für den Wohnberechtigungsschein ist an die Wohnraumförderstelle des Landkreises Vechta zu richten.

 

 

 

Das Antragsformular finden Sie hier: