Wohnberechtigungsschein (B-Schein)

 

Wohnberechtigungsschein

 

Vier der insgesamt acht Wohnungen sind mit öffentlichen Mitteln des Landes Niedersachsen gefördert. Zum Bezug dieser ist ein Wohnberechtigungsschein erforderlich.

 

Um einen Wohnberechtigungsschein zu bekommen, müssen folgende Kriterien erfüllt werden:

 

 

Angemessene Haushaltsgröße (Personenanzahl)

 

Einhaltung der Einkommensgrenzen (niedriges oder mittleres Einkommen)

 

 

 

Wohnung

Größe

Förderung

Haushaltsgröße

Einkommens-grenzen netto jährlich

Einkommens-grenzen netto monatlich

4

56,82 m²

Mittleres Einkommen

zwei Personen

 

oder eine Person mit Einschränkung (Pflegestufe, Behinderung)

36.800 €

 

27.200 €

3.066,67 €

 

2.266,67 €

5

81,79 m²

Niedriges Einkommen

drei Personen

oder Alleinerziehende mit einem Kind

29.000 €

 

26.000 €

2.416,67 €

 

2.166,67 €

7

81,79 m²

Niedriges Einkommen

drei Personen

oder Alleinerziehende mit einem Kind

29.000 €

 

26.000 €

2.416,67 €

 

2.166,67 €

8

56,82 m²

Niedriges Einkommen

zwei Personen

 

oder eine Person mit Einschränkung (Pflegestufe, Behinderung)

23.000 €

 

17.000 €

1.916,67 €

 

1.416,67

 

 

 

 

 

Der Antrag für den Wohnberechtigungsschein ist an die Wohnraumförderstelle des Landkreises Vechta zu richten.

 

 

Das Antragsformular finden Sie hier: